Neue Rechte - Neue Pflichten
Das Recht Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung bedeutet für Sie als Arbeitgeber eine neue Pflicht im Rahmen Ihrer ohnehin bestehenden Fürsorgepflicht.
Aufklärung
Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, besteht grundsätzlich eine Beratungspflicht des Arbeitgebers über Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. Bei Verletzung der Aufklärungspflicht machen möglicherweise in wenigen Jahren Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche bei den jeweiligen Arbeitgebern auf Grund von nicht durchgeführter oder fehlerhafter Beratung geltend.
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